Erwerb der Reiternadel

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Erwerb der Reiternadel

Durchführungsbestimmungen „Reiternadel“

Zulassung:  Alle Reiter, die im laufenden Kalenderjahr mindestens 22 Jahre alt werden (nach oben keine Grenze). Sie müssen Mitglied in einem anerkannten Reiterverein sein.

Prüfungsfächer:

  1. Reiten von Dressurlektionen in Anlehnung an die Anforderungen der Kl. E (Ausbinde- oder Stoßzügel erlaubt).
  2. Springen eines kleinen Parcours (6-8 Hindernisse, 60 – 90 cm hoch)
  3. oder Reiten einer Dressurprüfung der Kl. E (Einzelreiten ohne Hilfszügel)
  4. Theorie –   Zäumen, Satteln und Bandagieren / Pferdehaltung, Grundbegriffe der Reitlehre / Tierschutzgesetz, reiterliches Verhalten in Feld, Wald und auf Straßen
Prüfungsort: Jeder Reiterverein mit einer Reithalle oder einem Reitplatz.
Prüfungskommision: Ein Prüfer, der ein anerkannter Richter sein muß. Je nach Landesverband muß dieser die Qualifikation DL/SL oder DM/SM besitzen.
Prüfungsergebniss: Bewertungskriterien in den Teilprüfungen Dressur und Springen sind der Sitz und die Einwirkung des Reiters. Für die Teilprüfung Springen gilt: Der Parcours muß beendet werden, dreimaliger Ungehorsam führt zum Ausschluß (ggf., nach Ermessen der Richter, ist auch Pferdewechsel möglich). Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Bewerber in allen Teilprüfungen die Wertnote 5,0 oder besser erreicht hat.
Wiederholung: Hat der Bewerber eine Teilprüfung nicht bestanden, so kann er diese innerhalb eines Jahres wiederholen. Sollte sie nicht innerhalb dieser Frist wiederholt werden, kann die ganze Prüfung erneut abgelegt werden. Die Prüfung kann auch nach Erwerb der Reiternadel jedes Jahr wieder abgelegt werden. Nach viermaligem Bestehen wird die Reiternadel in Son­derausführung verliehen (Auf Antrag).
Gebühren: Die Gebühren werden vom Veranstalter erhoben. Sie enthalten evtl. Lehrgangskosten sowie Gebühren für die Reiternadel und Urkunde.
Verleihung: Die Reiternadel wird in Form eines Abteichens und einer Urkunde nach bestandener Prüfung durch die Prüfer überreicht.
 

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