Das deutsche Reitabzeichen

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Deutsches reitabzeichen

 

Leistungsabzeichen werden ebenso wie Motivationsabzeichen (Kleines Hufeisen, Großes Hufeisen) von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung an Reiter, Voltigierer, Fahrer und Longenführer verliehen. Zweck der Leistungsabzeichen ist in erster Linie die Vermittlung und Überprüfung theoretischer und praktischer Fähigkeiten im Pferdesport. Sie sollen als Anreiz zu einer Aus- bzw. Fortbildung dienen, die sich am Wohlbefinden des Pferdes orientiert. Disziplinspezifisch sind bestimmte Leistungsabzeichen Voraussetzung für die Teilnahme im Turniersport. Bei Reitern werden sie auch für die Einstufung in eine höhere Leistungsklasse benötigt.

 

Der Erwerb eines Leistungsabzeichens setzt immer den Besitz der niederrangigen Abzeichen voraus, in der niedrigsten Klasse ist der Basispass Pferdekunde Voraussetzung. Neben der praktischen Prüfung schließt jede Abzeichenprüfung auch eine Theorieprüfung mit ein. Ab 2014 werden die bisherigen Motivations- und Reitabzeichen von einem neuen, zehnstufigen Reitabzeichensystem abgelöst. Damit stehen dann auch die bisherigen Motivationsabzeichen erwachsenen Reitanfängern offen. Die bisherige Theorieprüfung wird durch eine Stationsprüfung abgelöst, bei das theoretische Wissen praktisch umgesetzt werden muss. Auch die Fahr-, Voltigier- und Longierabzeichen werden auf das neue Abzeichensystem umgestellt.

Das Deutsche Reitabzeichen

DRA Klasse IV „kleines Reitabzeichen“

(berechtigt zur Einstufung in die Leistungsklasse 6 der jeweiligen Disziplin).

Gezeigt werden muss eine Leistung in Dressur und Springen (Gelände als freiwillige Teilprüfung möglich) entsprechend der Klasse E, die mindestens mit 5,0 bewertet werden muss. Außerdem findet ein Abfragen von theoretischen Lektionen durch die Prüfungsrichter statt (hier muss ebenfalls min. eine 5,0 erreicht werden) zu Themen wie z.B. Grundkenntnisse in der Reitlehre und Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzes.

DRA Klasse III „bronzenes Reitabzeichen“

(berechtigt zur Einstufung in die Leistungsklasse 5 der jeweiligen Disziplin nach einer zusätzlichen „Lizenzprüfung“, bei der auf einem regulären Turnier eine Dressur-, Stilspring- oder Stilgelände-LP mit einer Note von 6 oder besser bewertet wurde).

Gezeigt werden muss eine Leistung in Dressur und Springen (Gelände als freiwillige Teilprüfung möglich) entsprechend der Klasse A, die mindestens mit ausreichend (5,0) bewertet werden muss.

DRA Klasse II „silbernes Reitabzeichen“

(berechtigt zur Einstufung in die Leistungsklasse 4 der jeweiligen Disziplin).

Gezeigt werden muss eine Leistung in Dressur und Springen (Gelände als freiwillige Teilprüfung möglich) entsprechend der Klasse L, die mindestens mit befriedigend-ziemlich gut (6,5) bewertet werden muss.

DRA Klasse I „silbernes Reitabzeichen mit Lorbeer“

(berechtigt zur Einstufung in die Leistungsklasse 3 der jeweiligen Disziplin).

Gezeigt werden muss eine Leistung in Dressur und Springen (Gelände als freiwillige Teilprüfung möglich) entsprechend der Klasse M, die mindestens mit befriedigend-ziemlich gut (6,5) bewertet werden muss.

„Goldenes Reitabzeichen“

Das DRA in Gold wird nur aufgrund von Erfolgen im Turniersport verliehen. Gewertet werden Turniererfolge (Einzelerfolge) im In- und Ausland. Im Ausland jedoch nur bei internationalen Turnieren, wenn die Nennung durch die FN gem. Art. 121 RG erfolgt ist. Für ausländische Reiter werden nur Turniererfolge anerkannt, die im Bereich der deutschen FN errungen wurden. Folgende Erfolge müssen nachgewiesen werden:

1. Drei Siege in Dressurprüfungen KI. M/Kat. A. Je ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Dressurprüfungen KI. S ersetzt werden UND fünf Platzierungen in Springprüfungen KI. M/Kat. A an 1. bis 3. Stelle. Je 3 Platzierungen können durch eine Platzierung an 1. bis 5. Stelle mit höchstens 4 Strafpunkten in Springprüfungen KI. S ersetzt werden.

2. 10 Siege in Dressurprüfungen der KI. S, darunter mindestens 1 Sieg in Prüfungen mit ganzen Pirouetten. Je 1 Sieg kann durch eine Platzierung an 2. bis 5. Stelle in einem Grand Prix oder Grand Prix Spezial ersetzt werden.

3. 10 Siege in Springprüfungen der KI. S, darunter mindestens ein Sieg in S**, und 10 Platzierungen an 2. bis 3. Steile in S*. Je ein Sieg in S* kann durch eine Platzierung an 2. bis 5. Stelle in S** und/oder S*** ersetzt werden. Der Sieg in der S**- Prüfung kann durch eine Platzierung an 2. bis 5. Stelle in S*** ersetzt werden.

4. Eine Platzierung in einem CCI**** bzw. bei einem FEI-Championat (EM/WM/OS) oder ein Sieg in einem CCI*** oder 3 Platzierungen in CCI***. Je ein Sieg bzw. Platzierung in CCI*** kann durch 3 Siege bzw. Platzierungen in CIC*** bzw. Einzelplatzierungen an 1. bis 3. Stelle bei der EM Junge Reiter CCI**/CCI*** (jedoch muss mindestens ein CCI***-Erfolg vorliegen) sowie Erfolge beim Weltcup Finale ersetzt werden.

Bedeutung für Turnierreiter

Der Besitz der Reit- bzw. Fahrabzeichen der Klassen IV und III ist für alle Turnierreiter/fahrer ab Klasse A vorgeschrieben, da nur so eine Einstufung in die Leistungsklassen 6 bzw. 5 erfolgt. In höhere Leistungsklassen (4-1) erfolgt die Einstufung auch aufgrund der Erfolge in den jeweils beiden vorangegangenen Jahren.

Erwerb

Allgemein muss für den Erwerb eines Reiterabzeichens eine Leistung sowohl im Springen als auch in der Dressur gezeigt werden. Es ist für die Reiterabzeichen der Klassen III, II und I allerdings möglich und weit verbreitet, es disziplinspezifisch abzulegen. Dabei wird nur eine Leistung in Dressur oder Springen erbracht. Diese entspricht jedoch der jeweils höheren Schwierigkeitsklasse. Ein solches „Disziplinspezifisches Reitabzeichen“ berechtigt allerdings nur zur jeweiligen LK in dieser Disziplin, und nur zum weiteren Erwerb der höheren Reitabzeichen in dieser Disziplin.

Die Durchführung einer Teilprüfung Gelände neben den Prüfungen zur Dressur und zum Springen ist in allen Fällen nicht verpflichtend. Für die Teilnahme an Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse A ist der Besitz des Reiterabzeichens Klasse III notwendig, um LK V5 zu erhalten. Mit den DRA Kl. II oder I kann man sich in eine höhere LK auch in der Vielseitigkeit einstufen lassen, oder ab LK4 auf Grund von Erfolgen hochgestuft werden (in der VS werden z. B. 3 Platzierungen in VA, (Stil-)Geländeritten oder Geländepferdeprüfungen Kl.L oder eine Platzierung in VL benötigt, um die LK V4 zu erhalten).

Das Deutsche Voltigierabzeichen

Um bei einer Leistungsabzeichenprüfung Voltigieren eingesetzt werden zu können, muss ein Pferd das Mindestalter von fünf Jahren erreicht haben und soweit ausgebildet sein, dass es den Prüfungsanforderungen genügt. Für den Voltigierer ist kein Mindestalter vorgeschrieben. Der praktische Teil der Prüfungen umfasst bestimmte Pflichtübungen, die auf dem galoppierenden Pferd ausgeführt werden. Für jede Übung muss eine bestimmte Mindestnote erreicht werden. Genügt lediglich eine Übung nicht den Anforderungen, so darf sie einmal wiederholt werden. Wird die praktische oder theoretische Teilprüfung nicht bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden, was frühestens drei Monate später möglich ist.

 

 

Die Deutschen Voltigierabzeichen (DVA) sind analog zu den Reitabzeichen klassifiziert:

DVA IV – Das Kleine Voltigierabzeichen

In der praktischen Prüfung wird die A-Pflicht verlangt, wobei der Voltigierer für jede Übung eine Mindestnote von 5,0 erreichen muss. Der theoretische Teil der Prüfung umfasst Basiswissen in der Pferdekunde, dem Tierschutz und der Voltigierlehre. Ferner sind die Ausrüstung von Voltigierer und Pferd, die Turnieranforderungen an die Leistungsklasse A sowie die Hauptkriterien der A-Pflicht, Hilfestellungen und Sicherheit prüfungsrelevant. In der theoretischen Teilprüfung muss ebenfalls eine Mindestnote von 5,0 erzielt werden.

DVA III – Das Deutsche Voltigierabzeichen in Bronze

Um das DVA III erwerben zu können, muss der Voltigierer seit mindestens drei Monaten im Besitz des DVA IV sein. Die praktische Teilprüfung besteht aus der L-Pflicht. Analog zum DVA IV muss jede Pflichtübung mit einer Note von mindestens 5,5 bewertet werden. Die theoretische Prüfung umfasst im Wesentlichen die gleichen Themengebiete wie die des DVA IV, allerdings werden die Pflicht und Turnieranforderungen der Leistungsklasse L abgefragt. Hinzu kommen Fragen zur Organisation des Reit-, Fahr- und Voltigiersports.

 

 

DVA II – Das Deutsche Voltigierabzeichen in Silber

Die Prüfung kann nur von Voltigierern abgelegt werden, die sich seit mindestens zwölf Monaten im Besitz des DVA III befinden. In der Praxisprüfung wird die M-Pflicht gefordert. Es muss eine Durchschnittsnote von 6,5 erzielt werden, wobei keine Pflichtübung schlechter als 5,0 bewertet werden darf. In der theoretischen Prüfung werden Kenntnisse in der Pferdekunde, der Tierschutzgesetze, der Voltigierlehre (Leistungsklasse M) sowie der Organisation des Voltigier-, Fahr- und Reitsports abgefragt. Zusätzlich sind Grundkenntnisse des Longierens prüfungsrelevant.

 

 

DVA I – Das Deutsche Voltigierabzeichen Klasse I

Voraussetzung für den Erwerb des DVA I ist der Besitz des DVA II seit mindestens zwölf Monaten. Wie beim DVA II wird hier die M-Pflicht in der praktischen Prüfung verlangt, wobei ein Notendurchschnitt von 8,0 erreicht werden muss. Es gilt auch hier für jede Übung die Notwendigkeit einer Mindestwertnote von 5,0. Die theoretische Prüfung besteht aus Fragen zu Grundkenntnissen der Veterinärkunde und des Longierens, Kenntnissen der Ethischen Grundsätze, des Tierschutzgesetzes und der Voltigierlehre sowie Kenntnissen über die Organisation des Reit-, Fahr- und Voltigiersports.

 

 

Das Deutsche Voltigierabzeichen in Gold

Das DVA in Gold verleiht die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) ausschließlich aufgrund von Turniererfolgen. Es werden nationale und internationale Turniere gewertet, letztere allerdings nur wenn die Nennung durch die FN gemäß Artikel 121 des General-Reglement der FEI erfolgt ist. Ausländischen Voltigierern wird das DVA in Gold nur aufgrund von Erfolgen im Bereich der deutschen FN verliehen.

Einzelvoltigierer können das Goldene Voltigierabzeichen erhalten, wenn sie seit dem 1. Januar 1986 mindestens zehnmal die Gesamtwertnote von 8,5 in Einzelvoltigier-Wettbewerben erreicht haben. Für Gruppenvoltigierer ist mindestens zweimal eine Platzierung an erster bis dritter Stelle bei internationalen Championaten (Welt- und Europameisterschaften) seit dem 1. Januar 1986 erforderlich.

Bedeutung im Turniersport

Um eine Jahresturnierlizenz der FN im Einzelvoltigieren erhalten zu können, benötigt ein Sportler ab 16 Jahren das DVA III. Um bereits im Alter von 14 oder 15 Jahren an Einzel-Wettbewerben teilnehmen zu dürfen, muss der Voltigierer das DVA II besitzen. Analog muss sich bei Doppelvoltigierern mindestens einer der Partner im Besitz des Deutschen Voltigierabzeichens in Bronze bzw. Silber (bei Teilnehmern ab 14 Jahren) befinden. Im Gruppenvoltigieren ist es möglich, ohne Qualifikationsnoten in der Leistungsklasse A direkt in die Leistungsklasse L einzusteigen, sofern mindestens vier Gruppenmitglieder das DVA III besitzen.

Das Westernreitabzeichen

Das Westernreitabzeichen gehört ebenfalls zu den Leistungsabzeichen der FN. Anders als die Abzeichen für Reiten, Fahren, Voltigieren und Longieren richten sich die Westernreitabzeichen nicht nach den einheitlichen Richtlinien der FN für Reiten, Fahren und Voltigieren, sondern nach dem „Handbuch Westernreitabzeichen“ der Ersten Westernreiter Union (EWU). Sie werden in vier Kategorien untergliedert:

  • WRA IV – Kleines Westernreitabzeichen (Klasse IV)
  • WRA III – Westernreitabzeichen Bronze (Klasse III)
  • WRA II – Westernreitabzeichen Silber (Klasse II)
  • WRA I – Westernreitabzeichen Gold (Klasse I)

 

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